Carl Bölling

Arbeitsam und pflichtgetreu

1842 Bürgermeister, 1844-1867 Amtmann

* 6. August 1797 in Olfen
✝ 11. Februar 1867 in Marl

„Freiwilliger Jäger“1
1926 Verwalter der in Olfen gelegenen Tüger des Freiherrn von Bodelschwingh-Plettenberg
8. Juli 1926 Heirat mit Josepha Vogt, 2 Kinder
18. August 1836 Heirat mit Louise Conradine Friederike Wilhelmine vom Berge, 8 Kinder
28. August 1841 Qualifikationsprüfung als Bürgermeister
1. Januar 1842 Bürgermeister in Marl
29. März 1844 Amtmann (zunächst kommissarisch), Wiederernennung nach Ablauf der Wahlperiode 1865
1. Januar 1867 silbernes Dienstjubiläum

Als 1841 die Landegemeinde-Ordnung für Westfalen eingeführt wurde2 , war das der Beginn einer Marler Eigenständigkeit: Die bisherigen Mairien (Bürgermeistereien) Marl, Polsum, Hamm und Altendorf-Ulfkotte wurden zu einem neuen Kommunalverband „Amt Marl“ unter der Leitung eines Amtmannes zusammengefasst. Vorher war die Mairie Marl (Bauernschaften Frentrop, Drewer und Lippe) so unbedeutend, dass sie seit 1820 vom Bürgermeisteramt Dorsten aus in Personalunion geleitet wurde.
Durch Verfügung der königlichen Regierung in Münster wurde der vormaligen „Freiwillige Jäger“ und Secounde-Leutnant beim 2. Münsterschen Landwehr-Regiment Carl Bölling zunächst Bürgermeister und 1844 Amtmann. Seine Aufgaben waren nicht sehr umfangreich. Die Kassengeschäfte lagen weiterhin beim Kommunal-Empfänger (Steuereinnehmer) Ignaz Rive in Dorsten. Zwischenzeitlich übernahm Bölling auch das Amt des Gemeindevorstehers: Nach dem Tod Overdieks (1856) und vor dem Amtsantritt von Bernhard Wehling (1858).

Es war die Zeit, als sich die Sträßchen noch um die Häuser des Dorfes schlängelten, bis der Amtmann anordnete, sie um die Kirche herum um drei Meter breiter zu machen, damit Fuhrleute mit ihren Karren wenigstens aneinander vorbei fahren konnten. Der 1846 geforderte Bau einer Straße nach Recklinghausen wurde erst 45 Jahre später fertiggestellt.

Haupt-Erwerbsquelle der Menschen war der Ackerbau, die Weberei brachte es infolge ihrer vorzüglichen Erzeugnisse zu einer Blüte.
Bedeutungsvolle Ereignisse aus der Amtszeit Böllings sind nicht überliefert.

Seine Amtsführung muss recht großzügig gewesen sein. Der Regierungsaufseher rügte Mängel in den Büchern und nach der Prüfung der Amtsgeschäfte im Jahre 1865 schrieb er: „Im allgemeinen kann ich das Ergebnis der Revision nicht als ein günstiges bezeichnen.“ Erst nachdem alle Mängel beseitigt hatte („er hat nach seinen Künsten das Beste getan, um sein Bureau in Ordnung zu bringen“) und eine weitere Prüfung erfolgt war, kam noch im selben Jahr die Wiederernennung. Obwohl Bölling nach Meinung des Landrates in Recklinghausen, Freiherr von Reitzenstein, „bereits bejahrt und etwas unbehülflich“ gewesen sei. Aber die Marler hätten sich an ihn gewöhnt und würden seinen guten Willen anerkennen. Da war der Amtmann schon 68 Jahre alt. Obwohl sich der Landrat einen jüngeren und tatkräftigeren Mann in Marl wünschte, befürwortete er die Wiederernennung Böllings, da er unbeschadet des Dienstes noch einige Jahre fungieren könne und seine geringe Pension ein ungenügender Lohn für seinen langen Amtmanndienst wäre.
Sein „Amtssitz“ wurde 1865 ein Büro in dem Wohnhaus, das er mit Nebengebäuden, Hof und Garten für 1200 Taler erworben hatte.

Bölling verfasste eine Chronik mit „recht interessanten Erkenntnissen über den Stand des öffentlichen Lebens zu Anfang seiner Diensttätigkeit in Marl“ und ging in seinen Mußestunden gerne zur Jagd. 1866 erkrankte er und starb einen Monat nach seinem silbernen Dienstjubiläum im Alter von 69 Jahren. Sein Nachfolger wurde 1867 für 14 Jahre der „Kreis-Bureau-Gehilfen“ Eduard Lobeck. G.E.

1 Infanterist, der an den Befreiungskriegen gegen Napoleon teilnahm.
2 Durch Verfügung Nr. 2069 vom 31.10.1841 der Königlichen Regierung in Münster in Verbindung mit der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen wurde ein „Amt Marl“ geschaffen, das die Gemeinden Marl (Dorf Marl, Bauernschaften Frentrop, Drewer und Lippe), Gemeinde Polsum (Dorf Polsum mit den Bauernschaften Hülsdau, Rennebaum Kotten, Heiken, Dorfhöfen und Bertlich), Gemeinde Hamm (Dorf Hamm, Bossendorf und die Bauernschaften Herne und Sickingmühle) und die Gemeinde Altendorf-Ulfkotte (Bauernschaften Altendorf und Ulfkotte) umfasste.

    Quellenverzeichnis:

    Die Amtmannstelle zu Marl, K 201 Reg. Münster, LAV NRW W
    Verwaltung des Amtes Marl und seiner Gemeinden 1905-1925, StAMa 94/1944-44
    Amts-Blatt der Königl. Regierung zu Münster 1844, S. 106
    Carl Bölling: Chronik der Bürgermeisterei Marl, Handschriftliche Aufzeichnungen 1856
    Peter Weiler: Einhundert Jahre Amt Marl, Vestischer Kalender 1941, S. 111-116
    Zur Familienforschung Carl Bölling, Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster

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